Wir brauchen ein Wahlrecht mit echtem Bezug zu Luxemburg
Für ein modernes Wahlrecht mit demokratischer Legitimation.
Demokratie lebt davon, dass diejenigen über die Zukunft eines Landes entscheiden, die mit diesem Land tatsächlich verbunden sind. Genau dieses Prinzip muss auch im digitalen Zeitalter gelten.
Mit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts von 2008 wurde die Zahl der potenziellen Wahlberechtigten erheblich erweitert, mehr als 41.500 Personen haben seitdem die luxemburgische Staatsangehörigkeit aufgrund historischer Abstammung erlangt, ohne dass hierfür ein Wohnsitz oder eine tatsächliche Integration in Luxemburg erforderlich war. Diese Gruppe entspricht rechnerisch rund 15 Prozent der heutigen luxemburgischen Wählerschaft. Bislang blieb ihr Einfluss auf nationale Wahlen gering, weil für jede Wahl ein gesonderter Antrag auf Briefwahl gestellt werden muss und der internationale Postversand eine erhebliche organisatorische Hürde darstellt.
Durch die Einführung einer digitalen Stimmabgabe würde diese Hürde weitgehend entfallen. Selbst wenn künftig nur ein Teil dieser Staatsbürger sein Wahlrecht regelmäßig digital ausüben würde, könnte dies mehrere zehntausend zusätzliche Stimmen bedeuten. In einem Land mit rund 280.000 Wahlberechtigten kann eine solche Größenordnung den Ausgang nationaler Wahlen entscheidend beeinflussen.
FOKUS unterstützt die Modernisierung des luxemburgischen Wahlrechts. Wer wahlberechtigt ist, soll seine Stimme einfach, sicher und zeitgemäß abgeben können – unabhängig davon, ob er sich in Luxemburg oder im Ausland aufhält. Aber es ist auch klar, dass die luxemburgische Nationalität alleine kein ausreichendes Kriterium mehr sein kann, das Wahlrecht muss an eine tatsächliche Verbindung zu unserem Land geknüpft sein.
FOKUS fordert deshalb eine Residenzklausel für nationale Parlamentswahlen und Referenden. Wahlberechtigt sollen alle luxemburgischen Staatsangehörigen sein, die ihren Wohnsitz in Luxemburg haben oder zu einem früheren Zeitpunkt tatsächlich in Luxemburg gelebt haben. Als praktikable Lösung schlagen wir eine frühere offizielle Anmeldung in Luxemburg von mindestens drei Monaten vor. Diese Voraussetzung lässt sich einfach und rechtssicher über das nationale Personenregister nachweisen.
Mit dieser Regelung bleiben die demokratischen Rechte aller tatsächlichen Auslandsluxemburger vollständig erhalten – etwa von Studierenden, Arbeitnehmern, Diplomaten oder Auswanderern, die einen Teil ihres Lebens in Luxemburg verbracht haben. Gleichzeitig wird ausgeschlossen, dass Personen, die ihre Staatsangehörigkeit ausschließlich aufgrund historischer Abstammung erworben haben und niemals in Luxemburg gelebt haben, über die politische Zukunft des Landes entscheiden.
Eine solche Lösung steht im Einklang mit der europäischen Praxis. Mehrere Mitgliedstaaten der Europäischen Union knüpfen das Wahlrecht für im Ausland lebende Staatsangehörige an eine frühere Residenz oder an einen nachweisbaren Bezug zum Heimatstaat, in Dänemark oder Irland beispielsweise sind sogar nur Bürger mit festem Wohnsitz im Land selbst wahlberechtigt. Luxemburg würde damit also keinen Sonderweg beschreiten, sondern ein bewährtes demokratisches Prinzip übernehmen.
Ohne eine solche Residenzklausel würde die Einführung der digitalen Stimmabgabe die Zusammensetzung der aktiven Wählerschaft grundlegend verändern und zu einer erheblichen Verschiebung der demokratischen Legitimation führen.
Deswegen gehören für FOKUS beide Reformen untrennbar zusammen:
- Einführung einer Residenzklausel für nationale Wahlen und Referenden, um sicherzustellen, dass das Wahlrecht an eine tatsächliche Bindung zu Luxemburg geknüpft bleibt.
- Einführung einer sicheren digitalen Stimmabgabe für alle Wahlberechtigten auf Grundlage von MyGuichet, LuxTrust und LuxID.
Unser Ziel ist weder die Einschränkung demokratischer Rechte noch die Benachteiligung von Luxemburgern im Ausland. Im Gegenteil: Wir wollen allen Luxemburgerinnen und Luxemburgern mit einer echten Verbindung zu ihrem Heimatland eine moderne und unkomplizierte Möglichkeit zur Stimmabgabe bieten.
FOKUS.
Digital wählen: Ja – aber für alle Wahlberechtigten.
Mitbestimmen über Luxemburg: Ja – aber nur mit einer tatsächlichen Verbindung zu Luxemburg.




